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   BGH, 25.07.2017 - 3 StR 186/17   

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https://dejure.org/2017,31302
BGH, 25.07.2017 - 3 StR 186/17 (https://dejure.org/2017,31302)
BGH, Entscheidung vom 25.07.2017 - 3 StR 186/17 (https://dejure.org/2017,31302)
BGH, Entscheidung vom 25. Juli 2017 - 3 StR 186/17 (https://dejure.org/2017,31302)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB
    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringungsanordnung (Hang; symptomatischer Zusammenhang; Tatbegehung aufgrund von Betäubungsmittelabhängigkeit)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 64 StGB, § 35 Abs. 1 BtMG, § 246a StPO, § 358 Abs. 2 Satz 3 StPO

  • Wolters Kluwer

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt; Symptomatischer Zusammenhang zwischen seiner Drogensucht und der Straftat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt; Symptomatischer Zusammenhang zwischen seiner Drogensucht und der Straftat

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 64
    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt; Symptomatischer Zusammenhang zwischen seiner Drogensucht und der Straftat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 25.07.2017 - 3 StR 186/17
    Dem steht nicht entgegen, dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5, 9; Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 5 StR 485/07, NStZ-RR 2008, 107); er hat die Nichtanwendung des § 64 StGB auch nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen.
  • BGH, 19.12.2007 - 5 StR 485/07

    Erörterungsmangel hinsichtlich der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 25.07.2017 - 3 StR 186/17
    Dem steht nicht entgegen, dass nur der Angeklagte Revision eingelegt hat (§ 358 Abs. 2 Satz 3 StPO; BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5, 9; Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 5 StR 485/07, NStZ-RR 2008, 107); er hat die Nichtanwendung des § 64 StGB auch nicht vom Rechtsmittelangriff ausgenommen.
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